Mieteranliegen, Schäden und Störungen werden zeitnah aufgenommen und darauf geprüft, ob Ursache, Zuständigkeit und Kostentragung bei der Hausverwaltung, beim Mieter oder beim Eigentümer liegen. Auf dieser Grundlage werden die erforderlichen Schritte veranlasst und begleitet. Bei dringenden Problemen erfolgt die Abstimmung kurzfristig – je nach Fall mit der Hausverwaltung oder, soweit das Sondereigentum betroffen ist, direkt mit den notwendigen Handwerkern.